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Studien- und zusätzliche Semestergebühren können namentlich in Härtefällen ganz oder teilweise erlassen werden. Die Studierenden haben sich vor der Einreichung des Gesuchs beim zuständigen Kanton/Staat oder bei Stiftungen um Stipendien zu bewerben. Erlasse werden ab dem 2. Semester des Studiums bewilligt. Gesuche können zweimal pro Jahr eingereicht werden. Termine: 15. Juni, 15. November. Einzelheiten unter: www.zhdk.ch/studiengebuehren.
Abrechungsvorgang Werkstätten
Der Materialbezug-Prozess für Studierende in den Werkstätten läuft folgendermassen ab. Unten stehend das „Milchbüchlein“, dort werden die Materialkosten der Studierenden die in den Werkstätten angefallen sind eingetragen. Aufgrund dieses „Milchbüchleins“ werden die Kosten intern in der Vertiefung verrechnet.
1) Materialbezug in den Werkstätten mit Kostengutsprache Studiengang
Wer | Was |
Studiengang | Projektbudget festlegen |
Studierende | Bezug „Milchbüchlein“ in den Werkstätten |
Studierende | Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach |
Werkstattverantwortliche | Grobkontrolle der Materialbezüge über die ganze Projektlaufzeit |
Studierende: | Abgabe „Milchbüchlein“ an Werkstattverantwortliche |
Werkstattverantwortliche: | Macht eine „Interne Verrechnung“ zu Lasten des Studiengangs |
2) Materialbezug in Shops ausserhalb der ZHdK
Wer | Was |
Studiengang | Projektbudget festlegen |
Studierende | Bezug „Milchbüchlein“ im Sekretariat/Werkstätten |
Studierende | Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach |
Studierende: | Abgabe „Milchbüchlein“ an Sekretariat (Achtung es gibt nur Bargeld zurück wenn die Originalbelege dabei sind) |
Sekretariat: | Macht eine Überweisung des Guthabens auf das Laserkonto des jeweiligen Studenten |
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