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Studien- und zusätzliche Semestergebühren können namentlich in Härtefällen ganz oder teilweise erlassen werden. Die Studierenden haben sich vor der Einreichung des Gesuchs beim zuständigen Kanton/Staat oder bei Stiftungen um Stipendien zu bewerben.
Erlasse werden ab dem 2. Semester des Studiums bewilligt. Gesuche können zweimal pro Jahr eingereicht werden. Termine: 15. Juni, 15. November. Einzelheiten unter: www.zhdk.ch/studiengebuehren.

Abrechungsvorgang Werkstätten

Der Materialbezug-Prozess für Studierende in den Werkstätten läuft folgendermassen ab. Unten stehend das „Milchbüchlein“, dort werden die Materialkosten der Studierenden die in den Werkstätten angefallen sind eingetragen. Aufgrund dieses „Milchbüchleins“ werden die Kosten intern in der Vertiefung verrechnet.  

1)     Materialbezug in den Werkstätten mit Kostengutsprache Studiengang

Wer

Was

Studiengang

Projektbudget festlegen

Studierende

Bezug „Milchbüchlein“ in den Werkstätten

Studierende

Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach

Werkstattverantwortliche

Grobkontrolle der Materialbezüge über die ganze Projektlaufzeit

Studierende:

Abgabe „Milchbüchlein“ an Werkstattverantwortliche

Werkstattverantwortliche:

Macht eine „Interne Verrechnung“ zu Lasten des Studiengangs

 

 

2)     Materialbezug in Shops ausserhalb der ZHdK

Wer

Was

Studiengang

Projektbudget festlegen

Studierende

Bezug „Milchbüchlein“ im Sekretariat/Werkstätten

Studierende

Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach

Studierende:

Abgabe „Milchbüchlein“ an Sekretariat (Achtung es gibt nur Bargeld zurück wenn die Originalbelege dabei sind)

Sekretariat:

Macht eine Überweisung des Guthabens auf das Laserkonto des jeweiligen Studenten


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