Die Mitteilung über Abwesenheit (Austausch, Unterbruch und Studienabbruch) und Rückkehr muss vor Ablauf des vorgängigen Semesters, d.h. bis 30. November für das Frühlingssemester resp. bis 31. Mai für das Herbstsemester in Ihrem Fachrichtungs- oder Studiengangs Sekretariat vorliegen. Bei verspäteter Meldung ist die Studiengebühr geschuldet.
Das Mutationsformular können Sie in der Hochschuladministration, in Ihrem Fachrichtungssekretariat oder im Intranet beziehen.