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CHF 720.00                  Studiengebühr pro Semester

CHF 25.00                    Semesterbeitrag ASVZ (Akademischer Sportverband Zürich)

CHF 12.20                    Semesterbeitrag für den Verein der Studierendenvertretung sturZ, inkl.
CHF 2.20 VSS Semesterbeitrag (Verband der Schweizer Studierendenschaften)

Campus Card:              Erstausstellung kostenlos 

Zusätzliche Semestergebühr für ausländische Studierende                                           

Ausländische Studierende begründen auch bei einem Aufenthalt im Kanton Zürich keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz und zahlen die zusätzliche Semestergebühr von CHF 500.00. Weitere Informationen finden Sie unter www.zhdk.ch/studiengebuehren, Merkblatt „Übersicht Studiengebühren an der ZHdK“.

Erlass der Studiengebühr                                                                                                             

Studien- und zusätzliche Semestergebühren können namentlich in Härtefällen ganz oder teilweise erlassen werden. Die Studierenden haben sich vor der Einreichung des Gesuchs beim zuständigen Kanton/Staat oder bei Stiftungen um Stipendien zu bewerben.
Erlasse werden ab dem 2. Semester des Studiums bewilligt. Gesuche können zweimal pro Jahr eingereicht werden. Termine: 15. Juni, 15. November. Einzelheiten unter: www.zhdk.ch/studiengebuehren.

Abrechungsvorgang Werkstätten

Der Materialbezug-Prozess für Studierende in den Werkstätten läuft folgendermassen ab. Nach Bewilligung durch die Vertiefungsleitung können Kosten mit Originalbeleg in der Vertiefung abgerechnet werden. Unten stehend das „Milchbüchlein“, dort werden die Materialkosten der Studierenden, die in den Werkstätten oder ausserhalb der ZHdK angefallen sind eingetragen. Aufgrund dieses „Milchbüchleins“ werden die Kosten intern in der Vertiefung verrechnet, hierzu bitte Kontakt mit Alexandra Landolt alexandra.landolt@zhdk.ch aufnehmen, die den Beleg für Barauslagen ausstellt. Das Geld kann dann bei der Kasse im 5. Stock abgeholt werden. Öffnungszeiten sind unter diesem link zu finden: https://blog.zhdk.ch/toni/2014/03/07/k-toni-kasse/.


1)     Materialbezug in den Werkstätten mit Kostengutsprache Studiengang

Wer

Was

Studiengang

Projektbudget festlegen

Studierende

Bezug „Milchbüchlein“ in den Werkstätten

Studierende

Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach

Werkstattverantwortliche

Grobkontrolle der Materialbezüge über die ganze Projektlaufzeit

Studierende:

Abgabe „Milchbüchlein“ an Werkstattverantwortliche

Werkstattverantwortliche:

Macht eine „Interne Verrechnung“ zu Lasten des Studiengangs

  

2)     Materialbezug in Shops ausserhalb der ZHdK

Wer

Was

Studiengang

Projektbudget festlegen

Studierende

Bezug „Milchbüchlein“ im Sekretariat/Werkstätten

Studierende

Führt im Modul/Projekt ihren Materialbezug im „Milchbüchlein“ detailliert nach

Studierende:

Abgabe „Milchbüchlein“ an Sekretariat (Achtung es gibt nur Bargeld zurück wenn die Originalbelege dabei sind)

Sekretariat:

Macht eine Überweisung des Guthabens auf das Laserkonto des jeweiligen Studenten