Die Mitteilung über Abwesenheit (Austausch, Unterbruch und Studienabbruch) und Rückkehr muss vor Ablauf des vorgängigen Semesters, d.h. bis 30. November für das Frühlingssemester resp. bis 31. Mai für das Herbstsemester in Ihrem Fachrichtungs- oder Studiengangs Sekretariat vorliegen. Bei verspäteter Meldung ist die Studiengebühr geschuldet.
Das Mutationsformular muss in folgenden Fällen ausgefüllt werden:
- Urlaub
- Praktikum
- Studierende, welche einen Urlaub oder ein Praktikum planen, aber noch keine Zusage erhalten haben, sollen trotzdem ein Mutationsformular mit entsprechendem Vermerk im Vertiefungssekretariat einreichen. Sollten sie doch im Folgesemester an der ZHdK studieren, genügt eine kurze Mitteilung an die Hochschuladministration.
Das aktuelle Formular ist im Intranet aufgeschaltet und kann online ausgefüllt werden unter:
https://intern.zhdk.ch/ > Studierende > Formulare > Formulare Hochschuladministration: Mutationsformular