Hinweis zur Verwendung von Musik
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung von Musik Dritter ohne das Einholen der entsprechenden Rechte ausser für interne Projektpräsentationen oder als Platzhalter (temp track) nicht gestattet ist!
Wir haben die Möglichkeit, über die hauseigenen Komponisten an der ZHdK an qualitativ hochstehende Musik zu kommen. Viele Stücke der Studierenden des Studienganges Komposition für Film Theater und Medien (FTM) sind über einen Server zugänglich. Die Informationen für den Zugriff können bei daniel.hug@zhdk.ch angefragt werden.
Ausserdem gibt es einige Onlinerepositorien für lizenzfreie Musik (oft auch “Mood Music” oder “Production Music” genannt) mit günstigen Kostenmodellen, oder zum Teil sogar zur kostenlosen Verwendung, beispielsweise:
https://www.sonicliberty.com/de
https://licensing.jamendo.com/de/katalog
http://freemusicarchive.org/
http://www.bensound.com
u.v.m.
Aber Achtung: selbst bei den meisten “free music” Angeboten wird bei einer Anwendung im Internet oder in Öffentlichkeit, oder auch schon bei der Synchronisation auf Video, eine Lizenzgebühr fällig und auch SUISA Gebühren können fällig werden. Daher bitte vor der Verwendung der Tracks immer das Lizenzschema (zB Creative Commons) und das Kostenmodell überprüfen und entsprechend vorgehen. Ein Ratgeber der SUISA findet sich unter:
http://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/service/Ratgeber_Recht_Rat/2013-2_Wegweiser_zur_legalen_Musik_im_Webvideo_Teil_2.pdf
Professionell produzierte GEMA/SUISA freie Production Music für ca. 50-100 CHF (30 Sek.) mit einem hevorragenden User Interface findet man beispielsweise beihttps://www.sonicliberty.com. Die Tracks können vor der Veröffentlichung frei benutzt werden und müssen erst bei Veröffentlichung lizenziert werden.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, mit dem ZHdK Rechtsdienst Kontakt aufzunehmen:
https://www.zhdk.ch/index.php?id=87256
https://licensing.jamendo.com/de/katalog
http://freemusicarchive.org/
http://www.bensound.com
u.v.m.
Aber Achtung: selbst bei den meisten “free music” Angeboten wird bei einer Anwendung im Internet oder in Öffentlichkeit, oder auch schon bei der Synchronisation auf Video, eine Lizenzgebühr fällig und auch SUISA Gebühren können fällig werden. Daher bitte vor der Verwendung der Tracks immer das Lizenzschema (zB Creative Commons) und das Kostenmodell überprüfen und entsprechend vorgehen. Ein Ratgeber der SUISA findet sich unter:
http://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/service/Ratgeber_Recht_Rat/2013-2_Wegweiser_zur_legalen_Musik_im_Webvideo_Teil_2.pdf
Professionell produzierte GEMA/SUISA freie Production Music für ca. 50-100 CHF (30 Sek.) mit einem hevorragenden User Interface findet man beispielsweise beihttps://www.sonicliberty.com. Die Tracks können vor der Veröffentlichung frei benutzt werden und müssen erst bei Veröffentlichung lizenziert werden.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, mit dem ZHdK Rechtsdienst Kontakt aufzunehmen:
https://www.zhdk.ch/index.php?id=87256